Allgemeine Preise für Haushaltskunden in der Grundversorgung
(gültig ab 01.01.2025)
Tarifart | Jahresabnahme [kWh] | Arbeitspreis [netto - Ct/kWh] | Arbeitspreis [brutto - Ct/kWh] 19 % MwSt | Grundpreis [netto - Euro/Jahr] | Grundpreis [brutto - Euro/Jahr] 19 % MwSt |
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H1 | 0 bis 3.871 | 26,89 | 32,00 | 100,84 | 120,00 |
HM | über 3.872 | 29,50 | 35,10 | 0,00 | 0,00 |
(gültig ab 01.01.2024)
Tarifart | Jahresabnahme [kWh] | Arbeitspreis [netto - Ct/kWh] | Arbeitspreis [brutto - Ct/kWh] 19 % MwSt | Grundpreis [netto - Euro/Jahr] | Grundpreis [brutto - Euro/Jahr] 19 % MwSt |
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H1 | 0 bis 7.752 | 32,52 | 38,70 | 84,03 | 100,00 |
HM | über 7.752 | 33,61 | 39,99 | 0,00 | 0,00 |
(gültig ab 01.01.2023)
Tarifart | Jahresabnahme [kWh] | Arbeitspreis [netto - Ct/kWh] | Arbeitspreis [brutto - Ct/kWh] 19 % MwSt | Grundpreis [netto - Euro/Jahr] | Grundpreis [brutto - Euro/Jahr] 19 % MwSt |
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H1 | 0 bis 3.956 | 56,87 | 67,67 | 77,13 | 91,78 |
HM | über 3.956 | 58,82 | 69,99 | 0,00 | 0,00 |
Weitere Tarifinformationen
Abschläge | max. 11 (Februar bis Dezember) |
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Preisgarantie | keine |
Vertragslaufzeit | keine |
Kündigungsfrist | 14 Tage |
Geltungsbereich | Netzgebiet - Stadtwerke Velten GmbH |
Formulare
Zusammensetzung der Preise
Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf von natürlichen Personen für private Zwecke bis zu 10.000 kWh jährlich. Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Haushalten gemeinsam zu Haushaltszwecken genutzt werden.
Der Tarif besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh).
Der Grundpreis ist das Entgelt für die Bereitstellung von elektrischer Leistung. Er wird mit dem Verrechnungspreis zusammengefasst und für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet und kann in Raten angefordert werden. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen.
Der Mindestdurchschnittspreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Er ist ab einer festgelegten Jahresabnahme einheitlich für jede kWh zu zahlen. Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.
Ermittlung des Entgeltes
Für die Versorgung mit Elektrizität zahlt der Kunde ein Entgelt, das entweder aus Arbeits- und Grundpreis (H1) oder aus dem Mindestdurchschnittspreis (HM) ermittelt wird
H1 Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis
HM Strompreis = Mindestdurchschnittspreis x kWh
Zu dem Entgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung
Die Versorgung zu Grundversorgungspreisen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26. Oktober 2006 einschließlich der ”Ergänzenden Bedingungen” zur StromGVV. In der Stromversorgung mit inbegriffen sind die Netzdienstleistungen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006.
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Allgemeine Preise für Haushaltskunden in der Ersatzversorgung
(gültig ab 01.01.2024)
Tarifart | Jahresabnahme [kWh] | Arbeitspreis [netto - Ct/kWh] | Arbeitspreis [brutto - Ct/kWh] 19 % MwSt | Grundpreis [netto - Euro/Jahr] | Grundpreis [brutto - Euro/Jahr] 19 % MwSt |
---|---|---|---|---|---|
H1 | 0 bis 7.752 | 32,52 | 38,70 | 84,03 | 100,00 |
HM | über 7.752 | 33,61 | 39,99 | 0,00 | 0,00 |
(gültig ab 01.01.2023)
Tarifart | Jahresabnahme [kWh] | Arbeitspreis [netto - Ct/kWh] | Arbeitspreis [brutto - Ct/kWh] 19 % MwSt | Grundpreis [netto - Euro/Jahr] | Grundpreis [brutto - Euro/Jahr] 19 % MwSt |
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H1 | 0 bis 3.956 | 62,56 | 74,45 | 84,84 | 100,96 |
HM | über 3.956 | 64,70 | 76,99 | 0,00 | 0,00 |
Der Ersatzversorgungstarif der Stadtwerke Velten GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) beliefert alle Letztverbraucher mit Elektrizität, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht einem Lieferanten zugeordnet werden können.
Die Grundlage für die Allgemeinen Bedingungen der Ersatzversorgung mit Elektrizität bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Velten GmbH zur StromGVV, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Velten GmbH zur NAV sowie die technischen Anschlussbedingungen.
Informationen gemäß §2 Abs. 3 StromGVV finden Sie nachfolgend.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.